Im Rahmen dieser Aktion werden kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung unterstützt und angeleitet (www.signo-deutschland.de/unternehmen).
Eine qualitativ hochwertige Recherche zum Stand der Technik ist erforderlich, um die Chancen für ein Patent abzuschätzen und die bestmögliche Basis für das Anmeldeverfahren zu schaffen. Zuschuss: 50 % der Kosten, max. 800 €
2. Kosten-Nutzen-Analyse Die Kosten-Nutzen-Analyse ist Voraussetzung für eine wirtschaftlich sinnvolle Patentanmeldung und eine Hilfe, um frühzeitig Verwertungschancen einer Erfindung abzuschätzen. Zuschuss: 50 % der Kosten, max. 800 €
3. Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt Durch die patentanwaltliche Unterstützung im Rahmen des Anmelde- und Prüfverfahrens sollen wenig aussichtsreiche Anmeldungen mit unzureichender Offenbarung oder unklarer Formulierung vermieden werden, da sie in der Regel keine Chance auf Erteilung haben. Zuschuss: 50 % der Kosten, max. 2.100 €
4. Vorbereitungen für die Verwertung einer Erfindung Durch professionelle Unterstützung soll die erfolgreiche Umsetzung und wirtschaftliche Verwertung einer geschützten Erfindung verbessert werden. Zuschuss: 50 % der Kosten, max. 1.600 €
5. Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland Die Förderung der patentanwaltlichen Unterstützung und der Gebühren von Auslandsanmeldungen soll den Unternehmen die erforderlichen Schritte einer erfolgreichen Vermarktung ihrer Erfindung auch außerhalb Deutschlands erleichtern. Zuschuss: 50 % der Kosten, max. 2.700 €
Der Zuschuss pro Unternehmen beträgt maximal 8.000 €.